Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ geschaffen.
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z.B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.
Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.
In der Förderrichtlinie wird eine Reihe von Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement aufgeführt. So ist beispielsweise festgelegt, dass mindestens 5 Prozent der Waldfläche in keiner Weise beeinträchtigt werden dürfen, damit sich der Wald natürlich entwickeln kann. Dieser Punkt ist auch für umliegende Grundstückseigentümer wichtig, da z.B. schon der Rückschnitt von überhängenden Ästen von diesen Grundstücken als unzulässiger Eingriff nach den Förderkriterien gelten könnte. Im Zweifelsfall sollte man daher auf jeden Fall Kontakt mit dem Umweltamt der Stadt oder dem Revierförster selbst aufnehmen. Auf der Internetseite der Stadt Lebach sind unter dem Menüpunkt Stadt Lebach – Der grüne Mittelpunkt – SG 402 Umwelt , Grünflächen, Friedhofswesen die Übersichtskarten der ausgewiesenen Flächen veröffentlicht. Dort finden Interessierte auch weitergehende Informationen. Bei Rückfragen stehen Bernd Bender (Sachgebiet Umwelt, Grünflächen und Friedhofswesen) unter Tel. (06881) 59-259, Mail: bender@lebach.de sowie Revierförster Tim Lis unter Tel. 0151-46131352, Mail: t.lis@sfl.saarland.de zur Verfügung.