Gewerbemeldungen und Meldungen eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nun über die Lebacher Website möglich
Im Zuge der Realisierung des Online-Zugangsgesetzes ist die Stadt Lebach darum bemüht, ihren Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Rathaus zu ersparen und ihn nach Möglichkeit durch Online-Dienste zu ersetzen. Neu sind ab sofort folgende zwei Angebote:
Meldung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis)
Feste, Feiern oder Märkte: Veranstaltungen wie diese leben von der Teilnahme der Vereine und Verbände, die für das leibliche Wohl der Besucher sorgen – sei es mit Getränken aller Art oder auch leckeren Snacks bis hin zu ganzen Mahlzeiten. Diesen vorübergehenden Gaststättenbetrieb, umgangssprachlich oft auch als Schankerlaubnis bezeichnet, müssen die Vereine und Verbände allerdings zwingend mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Hierzu gab es zwar bislang ein PDF-Formular auf der Website der Stadt Lebach, allerdings musste man dieses dann von Hand ausfüllen und an das Bürgerbüro schicken oder persönlich dort vorsprechen. Durch den neuen Online-Dienst kann dieses Formular nun zuhause am Bildschirm ausgefüllt und direkt per Mausklick an das Gewerbeamt übermittelt werden. Sie finden diesen Dienst auf der Internetpräsenz der Stadt Lebach unter Bürgerservice/ Bürgerbüro.
Gewerbemeldungen
Wer ein Gewerbe betreibt, der muss dieses beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Wer den Betriebszweck verändert, der muss es ummelden, und wer es aufgibt, der muss es abmelden. Diese Gewerbemeldungen mussten bislang persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden. Zwar ist über den so genannten „einheitlichen Ansprechpartner“ bei der IHK des Saarlandes eine solche Meldung auch online möglich, die ist jedoch vergleichsweise umständlich – sowohl für den Nutzer als auch für das örtliche Gewerbeamt. Über den neuen Online-Dienst sind diese Meldungen ab sofort bequem online zu realisieren. In diesen Dienst ist sogar ein Bezahlsystem integriert, der das vergleichsweise umständliche Ausdrucken und Zusenden eines Kostenbescheides durch das Gewerbeamt und den nachfolgenden Überweisungsvorgang durch den Gewerbetreibenden auf wenige Arbeitsschritte am Computer reduziert. Sie finden auch diesen Dienst auf der Internetpräsenz der Stadt Lebach unter Bürgerservice/ Bürgerbüro.
Stadt Lebach – Der grüne Mittelpunkt – SG 302 Bürgerbüro, Einwohnerwesen