Wer in Lebach unterwegs ist, kann entspannt einkaufen, Freunde treffen oder Termine wahrnehmen: Auf öffentlichen Parkflächen in der Stadt ist das Parken grundsätzlich kostenlos. Die Stadt Lebach verzichtet bewusst auf eine Bewirtschaftung ihrer Parkplätze, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen ein unkompliziertes und kostenfreies Parken auch in der Innenstadt zu ermöglichen.
Wichtig ist dabei lediglich die richtige Nutzung der Parkscheibe. Autofahrer müssen diese gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren und auf die korrekte Ankunftszeit einstellen. Vorgeschrieben ist dabei die Einstellung auf die nächste halbe Stunde nach der tatsächlichen Ankunftszeit. Denn je nach Parkplatz kann die zulässige Parkdauer begrenzt sein. Damit soll verhindert werden, dass Parkflächen dauerhaft blockiert werden. Die Stellplätze sollen für Einkäufe, Arztbesuche, Restaurant- oder Cafébesuche sowie Behördengänge zur Verfügung stehen. Entsprechende Verkehrsschilder weisen auf die jeweilige Höchstparkdauer und die Pflicht zur Nutzung einer Parkscheibe hin.
Die Ortspolizeibehörde kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der geltenden Regeln. Wer keine Parkscheibe auslegt oder diese falsch einstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, ein „Knöllchen“ zu schreiben. Dieses kann – abhängig von der Dauer des Verstoßes – bis zu 40 Euro betragen. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit ersetzt die Parkscheibe nach der Straßenverkehrsordnung übrigens nicht.
Wer noch keine Parkscheibe besitzt, kann im Lebacher Rathaus an der Info eine hochwertige Parkscheibe mit integriertem Eiskratzer und Wasserabstreifer zum Selbstkostenpreis von zwei Euro erwerben.
Auf der Rückseite der Parkscheibe wirbt „Eddy, der Entdecker“, das Gesicht der Kampagne #lebachentdecken, mit einer einfachen Botschaft: „Lebach entdecken – und überall entspannt kostenlos parken: Parkscheibe einstellen, gut sichtbar im Fahrzeug platzieren und Knöllchen vermeiden.“
„Mit dem kostenlosen Parkangebot möchten wir, dass sich die Menschen gerne in Lebach aufhalten und unsere Innenstadt unkompliziert erreichen können. Kostenloses Parken ist dabei ein wichtiger Standortvorteil – für unsere Bürger sowie für Besucherinnen und Besucher. Und natürlich für unsere Gewerbetreibenden und die Gastronomie vor Ort“, erklärt Lebachs Bürgermeister Klauspeter Brill. „Wir verfügen über ein großes Angebot an Parkflächen, teilweise ist die Parkdauer wochentags auf eine halbe Stunde, auf eine, zwei oder auch vier Stunden beschränkt. Mit der richtigen Nutzung der Parkscheibe sorgen alle gemeinsam dafür, dass die vorhandenen Parkflächen fair und sinnvoll genutzt werden können.“
Selbstverständlich gelten darüber hinaus die allgemeinen Verkehrsregeln: Nicht erlaubt ist das Parken auf ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen, im Halt- oder Parkverbot oder außerhalb markierter Stellflächen. Auf Privatparkplätzen wie beispielsweise an Einkaufsmärkten können eigene Regelungen gelten. Entsprechende Hinweise finden sich in der Regel an den jeweiligen Einfahrten und gelten zum Teil auch außerhalb der Geschäftszeiten.

