Im Rahmen der Kampagne „Aufbruch Saarland“ erhält die Stadt Lebach fast 10 Millionen Euro aus dem Infrastrukturprogramm („Sondervermögen“) der Bundesregierung.
Dem Saarland werden nach dem Königssteiner Schlüssel 1,17 Milliarden Euro aus dem Bundesprogramm zugeteilt. Einen Anteil (33 Prozent) behält das Land für eigene Aufgaben, die restlichen Mittel (rund 620 Millionen Euro) werden an die Landkreise und Kommunen anhand der Bevölkerungszahl aufgeschlüsselt, weitergegeben.
Die symbolische Übergabe der Mittel erfolgte für den Landkreis Saarlouis im Rahmen einer sogenannten Kommunalkonferenz. Jede Stadt und Gemeinde im Landkreis Saarlouis sowie der Landkreis selbst erhielten bei der Veranstaltung in Saarwellingen von Innenminister Reinhold Jost symbolisch den ihr zustehenden Betrag überreicht. Darüber hinaus informierte der Minister über die Umsetzung des Infrastruktur-Sondervermögens. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, die konkrete Mittelverteilung sowie das Verfahren zur Maßnahmenanmeldung nach dem Länder-undKommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). „Mit dem Programm eröffnen sich für unsere Kommunen enorme Chancen, dringend notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur umzusetzen. Es schafft Spielräume für Projekte, die vielerorts lange geplant waren, bislang aber finanziell nicht realisiert werden konnten, denn die Fördermittel des Bundes entlasten die kommunalen Haushalte“, sagte Innenminister Reinhold Jost.
„In meiner Funktion als Erster Beigeordneter durfte ich den symbolischen Scheck, auf dem ein Betrag von exakt 9.824.873 € steht, im Namen der Stadt Lebach entgegennehmen“, freut sich Markus Schu als Vertreter von Bürgermeister Klauspeter Brill. „In welche Projekte das Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen fließen wird, muss der Stadtrat als oberstes kommunalpolitisches Beschlussgremium und gewähltes Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lebach nun entscheiden. Die Mittel können unter anderem für Investitionen in die Infrastruktur der Inneren Sicherheit, des Bevölkerungsschutzes und des Verkehrswesens verwendet werden. Auch Maßnahmen in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Energie, Bildung und Kultur, Digitalisierung, Sport und die sonstige kommunale Infrastruktur betreffend, sind förderfähig. Mit Hinblick auf die Förderrichtlinien und Voraussetzungen werden wir sicher Möglichkeiten finden, um diesen Investitionsschub so zu nutzen, dass er größtmögliche Vorteile für unsere Stadt bringt.“
