Medieninfo Wahlabend- Stichwahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihnen die Planung des Wahlabends Stichwahl des Oberbürgermeisters in Saarlouis zu erleichtern, bitten wir Sie, die folgenden Informationen zu beachten.
Übersicht:
- Wahllokale schließen um 18 Uhr
- Die Ergebnisse werden per Beamer im Sitzungssaal auf der Leinwand sowie auf den Bildschirmen bis zur Bekanntgabe des Endergebnisses fortlaufend aktualisiert.
- Die aktuellen Ergebnisse sind fortlaufend online einzusehen im Votemanager unter dem Link: Direktlink zur Präsentation (nach unten scrollen).
- Das Ergebnis (Gesamt und Wahlbezirke) wird über den üblichen Presseverteiler auch digital zur Verfügung gestellt sowie auf Saarlouis.de veröffentlicht.
Ablauf:
Am Wahlsonntag, 23. Juni, schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Das vorläufige Endergebnis steht fest, wenn alle 19 Urnenwahlbezirke und die 10 Briefwahlbezirke ihre Ergebnisse übermittelt haben und die entsprechenden Stimmen in der Gesamtrechnung berücksichtigt sind
Da es eine hohe Zahl an Briefwählern gibt, wird damit gerechnet, dass die Auszählung länger dauern kann. Das liegt daran, dass die Wahlbriefe erst mit der Schließung der Wahllokale geöffnet werden können, bevor hier mit der Auszählung begonnen werden kann.
Das amtliche Endergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am Montag, 24. Juni, fest. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich und beginnt um 17 Uhr im Empfangssaal des Rathauses.
Zeithorizont:
Wann genau das Ergebnis am Wahlabend vorliegt, kann nicht vorhergesagt werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass nicht mit einem vorläufigen amtlichen Endergebnis zu rechnen ist vor 19.00 Uhr. Diese Angabe ist ohne Gewähr und dient Ihrer groben Orientierung.
Foto-und Filmaufnahmen
Gemäß der Bundeswahlleiterin gilt folgende Regelung*.
Zulässig:
- „Allgemeine“ (kurze) Film-, Fernseh- und Hörfunkübertragungen von Medienvertretern aus den Wahl- und Auszählungsräumen („Moment-/Überblickaufnahmen“) sind grundsätzlich zulässig, sofern der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl, die Auszählung und die Meldungen nicht beeinträchtigt werden; Aufnahmen von Wählern und Wahlvorstandsmitgliedern sind nur mit deren Zustimmung zulässig.
Nicht zulässig:
- Foto- oder Videoaufnahmen durch beobachtende Dritte ohne Zustimmung der abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild), auch nicht von vermuteten Unregelmäßigkeiten.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass für eine Fotodokumentation von Wahlunterlagen der Wahlvorstand seinen Auszählungsprozess unterbricht.
- Die Wahlbeobachtung endet mit Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Alles Weitere, wie die Übergabe der Wahlunterlagen an die Gemeindewahlbehörde, die Übermittlung des Ergebnisses an die übergeordnete Wahlbehörden, gehören nicht mehr zur Wahlbeobachtung.
* Die in diesem Punkt aufgelisteten Regelungen entstammen der „Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern“, Information der Bundeswahlleiterin, März 2024
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakte:
Vor der Wahl: Stefan Klein (06831) 443 – 239, wahlamt@saarlouis.de
Am Wahlabend: Sascha Schmidt (06831) 443 – 243, presse@saarlouis.de
Spaß und Abwechslung in den Sommerferien
Saarlouis. Die Kreisstadt Saarlouis hat gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern wieder ein buntes und abwechslungsreiches Angebot für die Sommerferien zusammengestellt.
Pony reiten, Kuchen backen, Kanu fahren, Kunst erleben und vieles mehr steht auf dem Programm in den Sommerferien vom 15. Juli bis 23. August. Das diesjährige Ferienangebot verspricht Spaß und Abwechslung sowie interessante Einblicke in die Welt der Tiere, der Kunst und Kultur. Es darf wieder getanzt, getöpfert, genäht und gebastelt werden, was das Zeug hält. Sportbegeisterte sind herzlich eingeladen zum Reiten, Fußballspielen, Tanzen oder Yoga. Auch das Team des Esther-Bejarano-Hauses und des YOU-Das Jugendbüro haben kurzweilige Aktionen vorbereitet. Völkerball, Basketball und Headis stehen auf dem Programm. Headis, auch Kopfballtischtennis genannt, ist eine Funsportart, die auf einem herkömmlichen Tischtennistisch gespielt wird, wobei der Ball darf aber nur mit dem Kopf berührt werden darf. Die Kinderbeauftragte hat gemeinsam mit einem Künstler das Projekt „Moderne HausKunst mal2“ ins Leben gerufen. Erstmals ist das „Institut für aktuelle Kunst“ dabei, wo man im „artLab“ Kunst interaktiv erleben kann. Bei der Kinder- und Jugendfarm und den Pfadfindern stehen Natur und Umwelt im Fokus.
„YOU-Der Jugendtreff“ hat in den Ferien dienstags und freitags von 18 bis 21 Uhr geöffnet. Daneben beinhaltet das Ferienprogramm noch zahlreiche weitere Angebote aus Kultur und Sport, aber auch Ganztagsmaßnahmen. Anmeldungen nehmen die jeweiligen Veranstalter entgegen. Weitere Infos und Details sind im Programmheft erläutert. Das Programmheft gibt’s nur online auf www.saarlouis.de und den Plattformen einzelner Kooperationspartner*innen. In Schulen, Kitas und vielen öffentlichen Einrichtungen liegen Postkarten mit einem QR-Code aus, über den man ebenfalls zum Ferienprogramm gelangt. Weitere Informationen erteilt die Abteilung Familie und Soziales unter Telefonnummer 06831-443-450.
In den Sommerferien können Kinder das „Abenteuerland Küche“ erkunden. Foto Archiv/Sabine Schmitt
Niemals vergessen! Stolpersteinverlegung in Saarlouis am 3. Juli
Niemals vergessen! Stolpersteinverlegung in Saarlouis am 3. Juli
Als der Kölner Künstler Günter Demnig 1996 in Köln sein Projekt der Stolpersteinverlegung aus der Taufe hob, hätte er sich wohl nicht träumen lassen, wie wichtig und notwendig das Thema Erinnerungskultur noch einmal werden würde. Seit 2011 werden in Saarlouis Steine verlegt, die sich in ein mittlerweile Europa- und weltweites Netz an verlegten Stolpersteinen reihen.
Am 3. Juli kommen 16 neue Stolpersteine dazu.
Der Arbeitskreis „Stolpersteine für Saarlouis“ hat dazu in den vergangenen Wochen als Findungskommission gewirkt und in gründlicher Recherchearbeit die Biografien der Opfer erarbeitet, für die am 3. Juli Stolpersteine verlegt werden. Alle sechzehn Opfer haben zuletzt in der Saarlouiser Innenstadt gelebt.
Den Auftakt machen 4 Stolpersteine, die für die jüdischen Familien Lewy und Bloch ab 10 Uhr vor dem Rathaus von Saarlouis verlegt werden.
Carl Lewy betrieb an der Stelle des heutigen Rathauses eines der erfolgreichsten Warenhäuser im Kreis Saarlouis. Sein Sohn Siegfried, der 1935 schon inhaftiert wurde und anschließend nach Metz geflüchtet war, kehrte 1945 nach Saarlouis zurück und eröffnete 1949 ein Textilgeschäft am Großen Markt 1.
Die Tochter Alice Lewy heiratete Walter Bloch, mit dem sie 1935 emigrierte und nach dem Krieg zurückkehrte.
Walter Bloch zog am 01.01.1946 als erster Bürgermeister nach dem Krieg ins Rathaus ein mit der Aufgabe, den Wiederaufbau von Saarlouis zu organisieren.
In der Bibelstraße 4 wird anschließend ein Stein für den politisch verfolgten Martin Mohr verlegt. Zwischen 1932 und 1935 engagierte er sich als Mitglied des Stadtrates für die KPD und musste fliehen. Aufgrund seiner „falschen politischen Gesinnung“ wurde er wegen Hochverrats verurteilt und kam ins KZ Dachau, von wo er nach dem Krieg nach Saarlouis zurückkehrte.
An ihrer letzten Wohnstätte am Hohenzollernring 4 werden die Steine für Moses Petuchowski und seine Frau Martha Adele geborene Lazar verlegt. Das jüdische Ehepaar wurde 1942 nach Ausschwitz deportiert und ist dort verschollen.
In der Titzstraße 10 wird der Familie Sigmund, Else (geb. Lazar) und Ilse Julia Wolfsheimer gedacht. Der Geschäftsmann, er betrieb ein Kommissionsgeschäft für Leder – und Schuhwaren – wurde mit Frau und Tochter in das Vernichtungslager Sobibor deportiert und drei Tage nach der Einlieferung am 16.07.1943 dort ermordet.
In der Kaiser Wilhelm Straße 14 erinnert künftig ein Stolperstein an Sofia Blumenthal geb. Wollheim. Aus diesem Haus wurde sie in das Ghetto Theresienstadt deportiert, wo sie 1943 an „Altersschwäche“ starb.
In der Alten-Brauerei-Straße 4 wurde Maximilian Kilburg geboren. Aufgrund seines ärztlich diagnostizierten „angeborenen Schwachsinns“ wurde er 1936 in die Landes-Heilanstalt Weilmünster eingewiesen. 1939 als „ungeheilt“ entlassen und anschließend als „vollständig wehruntauglich erklärt“, wurde er schließlich 1941 in Hadamar im Zuge der T4 Aktion ermordet.
Auf dem Großen Markt 17 werden zum Abschluss noch vier Stolpersteine für die Familie Karl und Betty Schwarz geb. Friedmann sowie deren beiden Kinder Grete und Hans-Leopold Schwarz verlegt. Karl, der Sohn des Geschäftsmanns Leopold Schwarz, der an dieser Stelle einen bedeutenden Klein- und Großhandel mit Herren- und Damenkonfektion, Manufakturwaren und Wäsche führte, wurde im ersten Weltkrieg als Vize-Wachtmeister mit dem E.K.2 und dem Verdienstkreuz ausgezeichnet. Als jüdische Familie flohen sie nach Neuilly-sur-Seine, wo Karl verstarb. Betty kehrte nach dem Krieg mit ihren Kindern zurück und errichtete an derselben Stelle am Großen Markt wieder ein Textilgeschäft.
Schülerinnen und Schüler des Stadtgartengymnasiums sowie des Robert-Schuman-Gymnasiums werden diesmal mit Musik und Texten das Rahmenprogramm gestalten. An zwei Stellen tragen Frau Gudrun Lemier und Frau Helga Koster je ein Gedicht vor. Wie immer sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, an den Stolpersteinverlegungen teilzunehmen. Selbstverständlich ist es auch möglich, nur an einzelnen Orten dazuzustoßen.
Treffpunkt und Beginn: Mittwoch, 3. Juli 2024 um 10 Uhr vor dem Rathaus Saarlouis.
Hinweise zur OB-Stichwahl
Am 23. Juni geht die Saarlouiser OB-Entscheidung in die Stichwahl:
Das ist zu beachten
Da im ersten Wahlgang keiner der vier OB-Kandidatinnen und Kandidaten über 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen konnte, gehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am Sonntag, 23. Juni., in die Stichwahl.
Gewählt werden kann dabei entweder am Wahlsonntag selbst, und zwar in der Zeit von 8 bis 18 Uhr im jeweiligen Wahllokal oder alternativ auch per Briefwahl. Dazu sind folgende Hinweise zur Wahlberechtigung und zur Briefwahl zu beachten.
Wer darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet sind. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten.
Ich bin in den letzten zwei Wochen 18 geworden, darf ich an der Stichwahl teilnehmen?
Ja. Wer zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet ist, darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben – also auch Jungwählerinnen und -wähler, die seit dem ersten Wahlgang bis einschließlich Sonntag, 23. Juni, 18 geworden sind. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten.
Ich habe meinen Erstwohnsitz in der Zeit vom 9. bis zum 23. März in Saarlouis gemeldet, darf ich an der Stichwahl teilnehmen?
Ja. Wer zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet ist, darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben. Wer sich also in der Zeit vom 9. bis zum 23. März in Saarlouis mit Erstwohnsitz angemeldet hat, dessen Wartezeit ist abgelaufen, sodass man an der Stichwahl am 23. Juni teilnehmen darf. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung (-> Glossar) erhalten. Kann ich trotzdem wählen?
Ja. Im Wahllokal muss lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Wer vorher Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber doch vor Ort im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, muss zudem zwingend auch den Wahlschein (-> Glossar) mitbringen.
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Bürgerinnen und Bürger, die für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen diese nun auch für die Stichwahl automatisch wieder zugeschickt.
Für alle anderen gibt es zwei Möglichkeiten: Online beantragen auf www.saarlouis.deoder Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen. Das ist noch möglich bis Freitag 18 Uhr (Öffnungszeiten: Das Wahlamt ist jeweils ab 8 Uhr geöffnet. Dienstag bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17 Uhr und Freitag bis 18 Uhr). Wer möchte, kann dann auch gleich vor Ort seine Stimme abgeben oder die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen. Das Wahlamt befindet sich im Empfangssaal im 1. Obergeschoss.
Wie lange kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Formell ist das bis Freitag um 18 Uhr möglich. Die Kreisstadt Saarlouis hat jedoch keinen Einfluss auf die Dauer der postalischen Zustellung. Daher empfiehlt das Wahlamt allen, die nach Donnerstagvormittag die Briefwahlunterlagen beantragenwollen, im Rathaus vorbeizukommen, um die Wahlunterlagen dort persönlich entgegenzunehmen.
Was mache ich mit meinen Briefwahlunterlagen?
Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, hat verschiedene Möglichkeiten.
Die ausgefüllten Unterlagen –
1) in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Wichtig: Genügend Zeit für den Postversand einplanen, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen.
2) im Briefkasten des Saarlouiser Rathauses einwerfen. Dieser befindet sich am Haupteingang rechts. Das ist möglich bis am Sonntag um 18 Uhr.
3) persönlich im Wahlamt des Saarlouiser Rathauses abgeben. Das ist möglich bis einschließlich Freitag. Öffnungszeiten: Das Wahlamt ist jeweils ab 8 Uhr geöffnet. Dienstag bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17 Uhr und Freitag bis 18 Uhr.
Ich habe Briefwahl beantragt, möchte jetzt aber doch lieber im Wahllokal wählen. Geht das?
Ja, aber es gibt eine wichtige Sache zu beachten: Wer Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen hat, der findet darin auch einen sogenannten Wahlschein (-> Glossar). Wer von der Briefwahl Gebrauch macht, muss diesen mit an das Rathaus zurücksenden. Wer am Sonntag doch lieber im Wahllokal wählt, muss diesen Wahlschein zwingend mit ins Wahllokal bringen. Das ist wichtig um zu gewährleisten, dass eine Person nicht mehrfach von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen kann. Außerdem ist auch hier die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich.
Für den ersten Wahlgang habe ich Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich bei der Stichwahl auch im Wahllokal wählen?
Ja, aber auch hier gilt: Der Wahlschein (-> Glossar), der mit den Briefwahlunterlagen mitgeschickt wurde, muss mit ins Wahllokal gebracht werden. Das ist vor allem für die Wählerinnen und Wähler wichtig, die sich für die Stichwahl nicht aktiv für eine Briefwahl entschieden haben, sondern die Briefwahlunterlagen inklusive des Wahlscheins automatisch zugeschickt bekommen haben – denn auch sie müssen den Wahlschein im Wahlbüro vorzeigen, wenn sie am Wahltag vor Ort ihre Stimme abgeben wollen. Das ist notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Wahlberechtigten nur einmal von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Auch hier ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Wahlbüro erforderlich.
Wahlbenachrichtigung: Die Wahlbenachrichtigung ist ein amtliches Informationsschreiben, das im Vorfeld der Kommunal- und Europawahl versendet wurde, um die Wählerinnen und Wähler über die bevorstehenden Wahltermine zu informieren. Für die Wahlen in Saarlouis wurde dabei sowohl über den Termin der OB-, Stadtrats- und Kreistagswahlen am 9. Juni informiert, als auch über den Termin der OB-Stichwahl am 23. Juni. Eine eigene Wahlbenachrichtigung für diesen Termin wurde nicht verschickt. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht bei der Wahl im Wahllokal vorgezeigt werden und sie muss auch nicht den Briefwahlunterlagen beigefügt werden.
Wahlschein: Der Wahlschein ist Teil der Briefwahlunterlagen, die alle Wählerinnen und Wähler erhalten, wenn sie Briefwahl beantragen oder im Vorfeld des Wahlsonntages vor Ort im Wahlamt des Rathauses wählen. Mit dem Wahlschein wird zunächst dokumentiert, dass Briefwahlunterlagen ausgehändigt wurden. Werden die Briefwahlunterlagen eingereicht, ist der Wahlschein Teil der Unterlagen und mussunterschrieben mit dem Wahlbrief an das Wahlamt zurückgesendet werden. Wer doch lieber vor Ort im Wahllokal wählt, muss den Wahlschein dorthin mitbringen. Nur so kann gewährleistet werden, dass wahlberechtigte Personen nur einmal von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.
Stimmzettel: Auf dem Stimmzettel entscheiden sich Wählerinnen und Wähler mit einem Kreuz in dem dafür vorgesehenen Feld für den Kandidaten ihrer Wahl. Damit einStimmzettel gültig ist, muss er von Rechtswegen bestimmte Kriterien erfüllen – zum Beispiel muss der Wählerwille deutlich erkennbar sein und er darf nicht in irgendeiner Weise individualisiert sein, wie etwa durch handschriftliche Ergänzungen. Wer vor Ort im Wahllokal wählt, wirft den gefalteten Stimmzettel in die dafür vorgesehene Urne. Bei einer Briefwahl wird der Stimmzettel im rosafarbenen Umschlag verpackt. Der verschlossene Umschlag wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Rückumschlag verpackt. Die Briefwahlunterlagen können entweder in einem Briefkasten der Deutschen Post oder im Briefkasten des Saarlouiser Rathauses eingeworfen werden. Bei Postversand rechtzeitig abschicken, die Kreisstadt Saarlouis hat keinen Einfluss auf die Dauer der Zustellung.